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Immobilien und Steuern

Maria del Cuerpo Hernández

Immobilien und Steuern in Spanien

Das Eigentum an einer Spanienimmobilie bereitet regelmäßig große Freude. Die Sonne, das Meer, die Lebensqualität im Allgemeinen. Wer eine Immobilie in Spanien hat, kann im Wechsel zwischen der Heimat und seinem zweiten Wohnsitz, das Beste der beiden Länder kombinieren, und muss durch Ausnutzung günstiger Flugverbindungen auf nichts verzichten. Er kann sogar im fortgeschrittenen Alter seinen Hauptwohnsitz nach Spanien verlegen, und das günstige Klima genießen.

Trotz aller Freude, sollte nicht vernachlässigt werden, dass eine Immobilie andererseits auch laufenden Kosten verursacht, mit dem Kauf alleine ist es nicht getan. Und hierzu zählen unter anderem die Steuern.

Während beim Kauf einmalig die Vermögensübertragungssteuer (Grunderwerbsteuer) bzw. Mehrwertsteuer (IVA), und beim Verkauf die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn, sowie die gemeindliche Wertzuwachssteuer anfällt, muss nach dem Erwerb jährlich sowohl die Grundsteuer an die Gemeinde, als auch Einkommensteuer auf das Eigentum an der Immobilie gezahlt werden.

Erwirbt man die Immobilie von einem privaten Voreigentümer ist Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Die Grunderwerbsteuer entfällt auf die Autonomen Gemeinschaften Spaniens, welche aufgrund ihrer Kompetenzen die entsprechenden Sätze bestimmen. Diese bewegen sich zwischen 6 und 10 %.

Erfolgt der Erwerb vom Bauträger fällt Mehrwertsteuer im Umfang von 4 bis 10 % (in Ausnahmefällen bis zu 21 %, wobei der Satz in Höhe von 4 % lediglich im Bereich des sozialen Wohnungsbaus Anwendung findet, und 8 % auf Garagen entfallen, wobei 10 % der allgemein übliche Satz ist) an.

Der private Verkäufer muss auf den erwirtschafteten Gewinn Einkommensteuer zahlen.

Zusätzlich muss der Verkäufer an die Gemeinde eine sogenannte Wertzuwachssteuer entrichten.

Der Erwerber muss schließlich jährlich Grundsteuer an die Gemeinde leisten, welche sich in Abhängigkeit der Immobilie üblicherweise in einem Fenster von 150 bis 500 Euro im Jahr bewegt.

Zusätzlich erhebt der Staat vom Eigentümer eine Einkommensteuer auf das Immobilieneigentum (man könnte also in gewisser Weise fast von einer Art Vermögenssteuer sprechen), die sich ebenfalls in Abhängigkeit der Immobilie zwischen 30 und 300 Euro im Jahr befindet.

Maria del Cuerpo Hernández

In Granada (Spanien) geboren, hat sie in ihrer Geburtsstadt, und anschliessend in Madrid und Brüssel Rechtswissenschaften studiert. Sie ist spanische Rechtsanwältin, also Abogada, und erfolgreiche Abolventin zweier Masterstudiengänge. Nach Abschluss eines Masterstudiums im internationalen Wettbewerbsrecht, absolvierte sie, praxisbegleitend, ein zweijähriges Vertiefungsstudium mit Masterabschluss im spanischen Prozessrecht. Sie spricht neben ihrer spanischen Muttersprache, fliessend Französisch.

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