Das Baurecht setzt sich, wenn man alle hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen betrachtet, insgesamt sowohl aus zivilrechtlichen wie auch aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusammen.
Daher wird häufig die Unterscheidung zwischen privatem Baurecht (wie z.B. Verträge mit Architekten, Bauingenieuren, Bauunternehmern, Bauträgern, Handwerkern) und öffentlichem Baurecht (wie etwa Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) vorgenommen.
Während im privaten Baurecht regelmäßig eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und einem Dienstleister über die Erbringung kostenpflichtiger Arbeiten im Vordergrund steht, geht es im öffentlichen Baurecht um die Bebaubarkeit von Grundstücken und um die Einhaltung von Gestaltungs- und Sicherheitsvorschriften sowie der Bestimmung der Nutzungsart und des Nutzungsmaßes.
Wir beraten Sie sowohl im Bereich des privaten wie auch des öffentlichen Baurechts unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
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Beantragung von Baugenehmigungen
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Architektenrecht, Architektenvertrag
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Ingenieurrecht
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Allgemeines Werkvertragsrecht
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Werklohnansprüche
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Abfassung von Bauverträgen
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Überprüfung von Verträgen aller Art
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Bauplanungsrecht
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Bauordnungsrecht
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Gewährleistungsrecht bei Baumängeln
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Behebung von Baumängeln
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Grenzüberschreitende Bauverträge, Ingenieurverträge oder Architektenverträge
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Berücksichtigung von – für Bauvorhaben relevanten – EU-Vorschriften
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Probleme bei der Bauabnahme
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Vorzeitige Beendigung von Bauverträgen
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Möglichkeiten der Absicherung für Auftraggeber bzw. Auftragnehmer
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Modelle zur Streitschlichtung (Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation)
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Folgen ilegaler Bauten / Legalierung von Bauvorhaben
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Spanisches Küstengesetz (Ley de Costas)
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Umweltrecht
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Immissionsrecht (u.a. Lärmschutz)
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Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
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Außergerichtliche Vermittlung