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In den fast 20 Jahren unserer Tatigkeit hat unsere Kanzlei, eine umfassende Expertise zu alle Fragen rund um das Erbrecht – auf lokaler (Besonderheiten des Foralrechts), nationaler (Spanien, Deutschland, Osterreich, Schweiz, Vereinigtes Konigreich) und internationaler Ebene (grenzuberschreitende Sachverhalte) erworben.
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Erbrechtsfälle weisen bei Auslandsbezug regelmäßig einige Besonderheiten auf.
Obwohl aufgrund internationalen Privatrechts häufig die Nationalität des Vererbenden ausschlaggebend ist, darf nicht vergessen werden, dass in einer Vielzahl von Fällen auch anderes, sprich ausländisches Recht Anwendung findet. Liegt ein Teil des Vermögens im Ausland (z.B. in Form einer Immobilie) ist prinzipiell auch die Berücksichtigung der dortige Rechtsordnung von Bedeutung.Um bei der erbrechtlichen Planung oder der Abwicklung eines Erbfalles keine Fehler zu begehen, sollte dringend ein Fachmann hinzugezogen werden. Auf diese Weise läßt sich im Ergebnis Geld sparen und unnötige Probleme können vermeiden werden.
Gerne beraten wir Sie umfassend in allen Erbrechtsangelegenheiten, wie z.B.:
Testamentsgestaltung
steuergünstiger Nachfolgeplanung
Immobilienerwerb unter erbrechtlichen Gesichtspunkten
u.v.m.
In diesem Zusammenhang beraten wir Sie ebenso in steuerrechtlichen Belangen.