Dass ein Ausländer, der in Spanien Einkünfte erzielt diese auch in Spanien zu versteuern hat, dürfte kaum Verwunderung auslösen.
Dass aber jeder Eigentümer einer spanischen Immobilie, Einkommensteuer für diese zu entrichten hat, stößt häufig auf Erstaunen.
Schließlich ist nicht die Rede davon, Steuern auf Mieteinnahmen zu zahlen, was selbstverständlich erforderlich ist, wenn man die entsprechenden Einkünfte erzielt. Nein, vielmehr geht es darum, dass der spanische Gesetzgeber alleine die Tatsache das Eigentum an einer Immobilie besteht, versteuert.
Verbreitet ist der Irrglaube, dass es sich hierbei um die Grundsteuer, auf Spanisch “Impuesto sobre Bienes Inmuebles”, oder kurz auch: IBI handelt.
Dies ist leider unrichtig. Die Grundsteuer ist von der Pflicht Einkommensteuer alleine aufgrund des Eigentums an einer Immobilie zahlen zu müssen völlig unabhängig.
Es besteht dennoch kein Anlaß zur Sorge. Die konkret hierfür anfallenden Steuern belaufen sich in Abhängigkeit des Katasterwertes bzw. Kaufpreises oftmals auf weniger als 100 Euro / Jahr. Lediglich bei Villen oder hochpreisigen Immobilien in Bestlagen können auch mehrere hundert Euro pro Steuerjahr zusammenkommen.
Gerne übernehmen wir für Sie die Berechnung der Steuer, sowie die Abgabe der Steuererklärung nebst Abführung derselben.
Hierbei bieten wir Ihnen auch an, für Sie gegenüber dem spanischen Finanzamt als Steuerrepräsentanten aufzutreten, das Sie als im Ausland lebender Steuerpflichtiger mit Immobilieneigentum in Spanien gesetzlich verpflichtet sind, einen entsprechenden Vertreter zu benennen.