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Steuerkalender für das Jahr 2016

Maria del Cuerpo Hernández

Steuern - TAX - Impuestos

Allgemeiner Steuerkalender für Spanien (Kurzfassung)

Den Steuerkalender für das Jahr 2017 finden Sie hier!

Erfahren Sie die Stichtage für die Abgabe der Steuerformulare:

Quartalweise Erklärung über Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen.

Quartweise Erklärung über Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete.

Quartalweise Erklärung über die Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahressteuererklärung.

Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 115 enthaltenen Daten, immer bezogen auf das Vorjahr

Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 111 enthaltenen Daten, immer bezogen auf das Vorjahr.

Körperschaftsteuer

Quartalweise Erklärung und gegebenenfalls Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA].

Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 130 enthaltenen Daten, immer bezogen auf das Vorjahr.

Es folgt der Kalender, mit ROT markierten Stichtagen, und im Anschluss die beschreibenden Ausführungen zur jeweiligen Frist.

Januar 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
        1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31
             
Februar 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29            
             
März 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31      
             
April 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
        1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30  
             
Mai 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
            1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29
30 31          
Juni 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30      
             
Juli 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
        1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31
             
August 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30 31        
             
September 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
      1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30    
             
Oktober 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
          1 2
3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14 15 16
17 18 19 20 21 22 23
24 25 26 27 28 29 30
31            
November 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30        
             
Dezember 2016
Mo Di Mi Do Fr Sa So
      1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30 31  
             

Man beachte (I): Die folgende Aufstellung gibt lediglich eine Zusammenfassung der wichtigsten Steuerfristen für Selbständige und Gesellschaften wieder. In Abhängigkeit des Tätigkeitsbereichs, des Geschäftsvolumens, und besonderer Umstände, können zusätzliche Steuererklärungen hinzukommen.

Man beachte (II): Im Folgenden werden nicht nur die Stichtage für die jeweilige Steuererklärung genannt, sondern auch die Stichtage für die rechzeitige Abgabe der Einzugsermächtigung. Lesen Sie daher die Hinweise aufmerksam.

– 15. Januar 2016 ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) und 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) abgegeben werden können, wenn die Zahlung bzw. Abführung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 20. Januar 2016 ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) und 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) abgegeben und beglichen werden können.

– 25. Januar 2016 ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahessteuererklärung, hier bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) und 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) abgegeben werden können, wenn die Zahlung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll

– 1. Februar 2016 ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahessteuererklärung, hier bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres), 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres), 390 (Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 130 enthaltenen Daten, hier bezogen auf das Vorjahr), 180 (Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 115 enthaltenen Daten, hier bezogen auf das Vorjahr) und 190 (Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 111 enthaltenen Daten, hier bezogen auf das Vorjahr) abgegeben und gegebenenfalls beglichen werden können.

– 15. April ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahessteuererklärung, hier bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres) und 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres) abgegeben werden können, wenn die Zahlung bzw. Abführung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 20. April ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 1. Quartal des Vorjahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 1. Quartal des Vorjahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahressteuererklärung, hier bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres), 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres), abgegeben und beglichen werden können.

– 20. Juni ist der letzte Tag, an welchem die Jahreseinkommensteuererklärung abgegeben werden kann, wenn die Zahlung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 30. Juni ist der letzte Tag, an welchem die Jahreseinkommensteuererklärung abgegeben und gegebenenfalls eingezahlt werden kann.

– 15. Juli ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahessteuererklärung, hier bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres) und 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres) abgegeben werden können, wenn die Zahlung bzw. Abführung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 20. Juli ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 2. Quartal des Vorjahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 2. Quartal des Vorjahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahressteuererklärung, hier bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres), 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres), abgegeben und beglichen werden können. Gleichfalls ist dies der letzte Tag, an welchem die Körperschaftsteuererklärung – Formular 200 – abgegeben werden kann, wenn die Zahlung der Steuer mittel Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 25. Juli ist der letzte Tag, an welchem die Körperschaftsteuererklärungen abgegeben und gegebenenfalls beglichen werden können.

– 15.Oktober ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahessteuererklärung, hier bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres) und 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres) abgegeben werden können, wenn die Zahlung bzw. Abführung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 20. Oktober ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 3. Quartal des Vorjahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 3. Quartal des Vorjahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahressteuererklärung, hier bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres), 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres), abgegeben und beglichen werden können.

Maria del Cuerpo Hernández

In Granada (Spanien) geboren, hat sie in ihrer Geburtsstadt, und anschliessend in Madrid und Brüssel Rechtswissenschaften studiert. Sie ist spanische Rechtsanwältin, also Abogada, und erfolgreiche Abolventin zweier Masterstudiengänge. Nach Abschluss eines Masterstudiums im internationalen Wettbewerbsrecht, absolvierte sie, praxisbegleitend, ein zweijähriges Vertiefungsstudium mit Masterabschluss im spanischen Prozessrecht. Sie spricht neben ihrer spanischen Muttersprache, fliessend Französisch.

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