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Steuerkalender für das Jahr 2016

Maria del Cuerpo Hernández

Steuern - TAX - Impuestos

Allgemeiner Steuerkalender für Spanien (Kurzfassung)

Den Steuerkalender für das Jahr 2017 finden Sie hier!

Erfahren Sie die Stichtage für die Abgabe der Steuerformulare:

Quartalweise Erklärung über Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen.

Quartweise Erklärung über Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete.

Quartalweise Erklärung über die Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahressteuererklärung.

Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 115 enthaltenen Daten, immer bezogen auf das Vorjahr

Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 111 enthaltenen Daten, immer bezogen auf das Vorjahr.

Körperschaftsteuer

Quartalweise Erklärung und gegebenenfalls Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA].

Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 130 enthaltenen Daten, immer bezogen auf das Vorjahr.

Es folgt der Kalender, mit ROT markierten Stichtagen, und im Anschluss die beschreibenden Ausführungen zur jeweiligen Frist.

Januar 2016
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
       
Februar 2016
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
29      
       
März 2016
MoDiMiDoFrSaSo
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031   
       
April 2016
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 
       
Mai 2016
MoDiMiDoFrSaSo
      1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
3031     
Juni 2016
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930   
       
Juli 2016
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
       
August 2016
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031    
       
September 2016
MoDiMiDoFrSaSo
   1234
567891011
12131415161718
19202122232425
2627282930  
       
Oktober 2016
MoDiMiDoFrSaSo
     12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31      
November 2016
MoDiMiDoFrSaSo
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930    
       
Dezember 2016
MoDiMiDoFrSaSo
   1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031 
       

Man beachte (I): Die folgende Aufstellung gibt lediglich eine Zusammenfassung der wichtigsten Steuerfristen für Selbständige und Gesellschaften wieder. In Abhängigkeit des Tätigkeitsbereichs, des Geschäftsvolumens, und besonderer Umstände, können zusätzliche Steuererklärungen hinzukommen.

Man beachte (II): Im Folgenden werden nicht nur die Stichtage für die jeweilige Steuererklärung genannt, sondern auch die Stichtage für die rechzeitige Abgabe der Einzugsermächtigung. Lesen Sie daher die Hinweise aufmerksam.

– 15. Januar 2016 ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) und 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) abgegeben werden können, wenn die Zahlung bzw. Abführung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 20. Januar 2016 ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) und 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) abgegeben und beglichen werden können.

– 25. Januar 2016 ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahessteuererklärung, hier bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) und 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres) abgegeben werden können, wenn die Zahlung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll

– 1. Februar 2016 ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahessteuererklärung, hier bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres), 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 4. Quartal des Vorjahres), 390 (Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 130 enthaltenen Daten, hier bezogen auf das Vorjahr), 180 (Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 115 enthaltenen Daten, hier bezogen auf das Vorjahr) und 190 (Jahreszusammenfassung der in den 4 Quartalsformularen des Typs 111 enthaltenen Daten, hier bezogen auf das Vorjahr) abgegeben und gegebenenfalls beglichen werden können.

– 15. April ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahessteuererklärung, hier bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres) und 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres) abgegeben werden können, wenn die Zahlung bzw. Abführung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 20. April ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 1. Quartal des Vorjahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 1. Quartal des Vorjahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahressteuererklärung, hier bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres), 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 1. Quartal des laufenden Jahres), abgegeben und beglichen werden können.

– 20. Juni ist der letzte Tag, an welchem die Jahreseinkommensteuererklärung abgegeben werden kann, wenn die Zahlung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 30. Juni ist der letzte Tag, an welchem die Jahreseinkommensteuererklärung abgegeben und gegebenenfalls eingezahlt werden kann.

– 15. Juli ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahessteuererklärung, hier bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres) und 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres) abgegeben werden können, wenn die Zahlung bzw. Abführung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 20. Juli ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 2. Quartal des Vorjahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 2. Quartal des Vorjahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahressteuererklärung, hier bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres), 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 2. Quartal des laufenden Jahres), abgegeben und beglichen werden können. Gleichfalls ist dies der letzte Tag, an welchem die Körperschaftsteuererklärung – Formular 200 – abgegeben werden kann, wenn die Zahlung der Steuer mittel Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 25. Juli ist der letzte Tag, an welchem die Körperschaftsteuererklärungen abgegeben und gegebenenfalls beglichen werden können.

– 15.Oktober ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahessteuererklärung, hier bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres) und 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres) abgegeben werden können, wenn die Zahlung bzw. Abführung der Steuer mittels Einzugsermächtigung erfolgen soll.

– 20. Oktober ist der letzte Tag, an welchem die Steuererklärungen auf Grundlage der Steuerformulare 111 (Einbehalt von Steuern gegenüber Arbeitnehmern, Selbständigen und Unternehmen, bezogen auf das 3. Quartal des Vorjahres), 115 (Einbehalt von Steuern wegen Miete bzw. Untermiete, bezogen auf das 3. Quartal des Vorjahres), 130 (quartalweise Abführung der Einkommensteuer zur Anrechnung auf die Jahressteuererklärung, hier bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres), 303 (quartalweise Abführung der eingezogenen Mehrwertsteuer [IVA], hier bezogen auf das 3. Quartal des laufenden Jahres), abgegeben und beglichen werden können.

Maria del Cuerpo Hernández

In Granada (Spanien) geboren, hat sie in ihrer Geburtsstadt, und anschliessend in Madrid und Brüssel Rechtswissenschaften studiert. Sie ist spanische Rechtsanwältin, also Abogada, und erfolgreiche Abolventin zweier Masterstudiengänge. Nach Abschluss eines Masterstudiums im internationalen Wettbewerbsrecht, absolvierte sie, praxisbegleitend, ein zweijähriges Vertiefungsstudium mit Masterabschluss im spanischen Prozessrecht. Sie spricht neben ihrer spanischen Muttersprache, fliessend Französisch.

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