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Wie eröffnet man ein Restaurant oder eine Bar in Spanien?

Abogado & RA Ingmar Hessler

Die Gründung eines Restaurants in Spanien

Dort arbeiten, wo andere Urlaub machen! Dieser Ausspruch hat sich schon fast zum geflügelten Wort entwickelt. Ob durch deutsche TV-Aussteiger-Serien befeuert oder durch die immer populärer werdenden “digitalen Nomanden” inspiriert, welche an ihren Notebooks sitzend, von jedem beliebigen Ort der Welt aus arbeiten können. Sein Leben ins Ausland zu verlegen, und dort eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen, ist der Traum vieler.

Und wer sich seine Zukunft im Ausland ausmalt, und noch dazu unabhängig sein möchte, beabsichtigt meist nicht die Ausübung einer Bürotätigkeit, sondern eine Beschäftigung in einer lockereren und ungezwungenen Umfeld.

Ganz oben auf der Wunschliste steht deshalb die Eröffnung eines Restaurants, einer Strandneipe oder schlicht eines Cafés.

Meist wird dabei unterstellt, es bedürfe der geringsten Qualifikation, und jeder könne solch eine Tätigkeit ausüben. Alles frei nach dem Motte: “Wer nichts wird, wird Wirt”.

Die Realität sieht allerdings ganz anders aus. Nicht nur in Deutschland. Auch in Spanien.

Wer dauerhaft im Gastronomiebereich erfolgreich sein möchte, muss viele Dinge beachten, ein gewisses Talent und Geschick mitbringen, und noch dazu kaufmännisch denken können.

Bei einem Restaurant kommt es beispielsweise nicht nur darauf an geschmackvolle Gerichte zubereiten zu können. Diese Qualität muss dauerhaft erbracht werden. Das Preis- / Leistungsverhältnis muss stimmen. Und Fehler beim Wareneinkauf und der Kalkulation haben schon den begnadetsten Koch ruiniert.

Gleiches gilt im übertragenen Sinne für den Betrieb einer Strandbar und ebenso für eine einfache Bar ohne jede Küche.

Die Lage, die Einrichtung, die Musikauswahl, das Personal, die Preispolitik, gegebenenfalls stattfindende Events etc. dies alles muss langfristig geplant und kann nicht improvisiert werden.

Diese Planung muss sich dabei im Wesentlichen auf die folgenden vier Bereiche erstrecken:

Die eigentliche Geschäftsidee, die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen, um die konkrete Umsetzung zu erreichen, gegebenenfalls inklusive Finanzierung, die Wahl des richtigen Lokals samt Einrichtung und Vertrag (Kauf oder Miete), und das Personal. Auch wenn jedem dieser Aspekte eine eigene, nummerierte Überschrift gewidmet wird, sind sie nicht in dieser Reihenfolge zu prüfen. Teilweise sind die Übergänge fließend, und jeder Bereich beeinflusst den jeweils anderen. Vielmehr geht es darum, in allen vier Bereichen zu nachvollziehbaren und überzeugenden Ergebnissen zu kommen.

1.) Die Geschäftsidee

Der Wunsch alleine Restaurant- oder Barbetreiber zu sein genügt nicht. Eine erfolgreiche Geschäftsidee zu entwickeln, bedeutet eben nicht nur eine Vorstellung von dem zu haben was man gerne umsetzen möchte, oder was es in dieser Form noch nicht am Markt gibt, sondern auf welche Bedürfnisse man eingeht, bzw. zu welchen Problemen man eine Lösung bietet. Welche Gewinnspannen man auf diese Weise erzielen kann, und in welchem Verhältnis das Investment und die Bemühungen zum Gewinn stehen.

So unromantisch und nüchtern es auch sein mag: Ein Businessplan muss erstellt werden. Dieser hat unter anderem Antworten auf folgende Fragen zu liefen.

  • Was genau möchte ich anbieten?
  • Wie unterscheidet sich mein Angebot von dem der Konkurrenz?
  • An welchem Ort besteht für mein Angebot eine geeignete Nachfrage?
  • Wäre die angestrebte Tätigkeit an diesem Ort erlaubt (Stichworte: Lärm, Öffnungszeiten)?

Es ist also eine Marktstudie anzufertigen. Im Anschluss muss weiter geprüft werden, ob man geeignet ist diese Nachfrage zu bedienen, und was es hierfür bedarf.

  • Was muss ich in die Räumlichkeiten investieren damit ich die weitergehenden gesetzlichen Vorgaben erfüllen kann (Stichworte: Lärmschutz, Elektroinstallation, Ausstattung der Küche, Rauch- und Dampfabzug, getrennte Toiletten, Notausgänge, Brandschutz)?
  • Was muss ich investieren, damit die Räumlichkeiten attraktiv sind (Stichwort: Dekoration, Musik- und Lichtanlage)?
  • Darf ich gegebenenfalls die Fassade verändern (Franchiseangebote, Konzeptrestaurants oder Bars müssen oftmals schon von außen einen bestimmten Eindruck vermitteln)?
  • Was kann ich selbst beisteuern, für welche Tätigkeiten muss ich Dritte einstellen?
  • Welche Werbemassnahmen sind erfolgversprechend?
  • Auf welche Kosten belaufen sich die Werbemaßnahmen?

Auch wenn eine endgültige Antwort auf die Finanzierungsbedürfnisse und Möglichkeiten oftmals erst dann gegeben werden kann, wenn nicht nur der Businessplan abstrakt erstellt sondern ebenso die ersten Kontakte zu Kreditinstituten oder Finanziers aufgebaut wurden (außer es bestehen entsprechende Eigenmittel – aber auch dürfte das gleiche Bedürfnis nach Planungssicherheit bestehen), muss sich bereits jetzt – also in der Planungs- und Entwurfsphase des Businessplans – darlegen lassen, welche Risiken und welches Potential besteht. Es muss nachgewiesen werden, wo und wie der zukünftige Verdienst erwirtschaftet werden kann. Welche Verluste eintreten könnten. Welche Investitionen gegebenenfalls verloren gingen (z.B. Ausgaben wegen Umgestaltung der Räume) etc. Wie das Verhältnis zwischen Investment, Einnahmen und Ausgaben ist.

2.) Die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen

Wie bei jeder Unternehmung stellt sich auch hier die Frage nach der geeigneten Gesellschaftform, in welcher die Selbständigkeit ausgeübt werden soll.

In der Gastronomiebranche sind die üblichsten Formen, die der Ausübung als Einzelkaufmann, als Sociedad Limitada (spanische GmbH) und als Comunidad de Bienes (vergleichbar mit der deutschen GbR).

Bezüglich der unterschiedlichen Gesellschaftsformen werden Sie auf dieser Website weitere Artikel finden, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen.

Insbesondere wenn es sich um einen größeren Betrieb, mit zahlreichen Angestellten und gegebenenfalls mehreren Betreibern oder Gesellschaftern handelt, ist die Sociedad Limitada zu empfehlen. Mit einem sehr geringen Stammkapital (3.000 Euro), überschaubaren Verwaltungskosten und den Vorteilen einer Haftungsbegrenzung sowie leichter, weil letztlich gesetzlich geordneter bzw. vereinbarter Entscheidungsprozesse, ist sie so beliebt wie bewährt.

Bei einem geringen Budget wird es bei Betreibermehrheit auf eine Comunidad de Bienes hinauslaufen. Bei einem Einzelbetreiber auf eine Tätigkeit als Selbständiger Kaufmann (Autónomo).

In Abhängigkeit davon, ob Sie eine Bar oder ein Restaurant betreiben wollen, müssen Sie auch Dinge berücksichtigen, die so offensichtlich wie leicht zu meistern sind, in der Summe aber durchaus geegnet sind Kopfzerbrechen zu bereiten. Insbesondere, wenn man sie zunächst übersehen hat, und erst im Nachhinein oder im letzten Moment von ihnen erfährt. Viele sind eher verwaltungstechnischer Natur, sollten aber bereits zu Beginn geklärt sein:

Ein Restaurant muss über eine Karte verfügen, welche sowohl im Inneren wie auch außen mühelos einsehbar ist. Die Speisekarte muss mindestens in spanischer Sprache abgefasst sein. Bei Restaurants welche eine Einordnung als Luxusrestaurant oder solche erster bzw. zweiter Kategorie erfahren sollen, muss es ebenso eine Karte in englischer und französischer Sprache geben.

Alle Restaurants müssen über ihre Leistungen die entsprechenden Rechnungen ausstellen. Zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website hier einen speziellen Artikel.

Bei der Installation von Küchenmaschinen, Kühlanlagen, Kühlräumen, Klimaanlagen, etc. muss darauf geachtet werden, Lärm und andere Störungen zu vermeiden. In diesem Bereich gilt es die einschlägigen technischen Vorschriften zu beachten. Auch in Bezug auf die Eigenschaften der Toiletten und Abwasser- sowie Müllentsorgung muss sichergestellt werden, dass die Einhaltung der Normen möglich ist.

Unterschätzt wird in diesem Zusammenhang häufig, dass sämtliche Bereiche des Restaurants entweder direkt oder indirekt (durch Einsatz geeigneter technischer Einrichtungen) belüftbar sein müssen.

Gleichfalls müssen die Brandschutzverordnungen korrekt umgesetzt worden sein. Dies beginnt mit der richtigen Ausstattung mit Feuerlöschern und endet mit der Aus- und Fortbildung des Personals. Jeder Angestellte muss wissen, wie im Brandfall zu verfahren ist.

Es können auch musikalische Liveauftritte stattfinden. Regelmäßig sind in Restaurants maximal vier unterschiedliche Musiker erlaubt. Hierbei darf es keine Bühne im eigentlichen Sinne geben, und es muss klar sein, dass eine eindeutige Abgrenzung zu einem Theater oder Konzerthaus möglich ist. Ansonsten könnte unterstellt werden, man wolle unter dem Deckmantel eines Restaurants die den Theaterbetrieb regulierenden Vorschriften umgehen.

Bei Restaurants wird zwischen fünf Kategorien unterschieden.

Es gibt solche mit einer Gabel, zwei Gabeln, drei Gabeln, vier Gabeln und fünf Gabeln.

Aus der Speisekarte und der Außenbeschilderung hat sich zu ergeben, um welche Kategorie es sich jeweils handelt.

Ob die “Auszeichnung” mit mehr oder weniger Gabeln für Sie wirklich von Bedeutung ist, stellt eine gänzlich andere Frage dar. Heutzutage entscheiden ganz andere Aspekte über das Ansehen und Renommee eines Restaurants. Wer dennoch darauf Wert legt, sich mit der entsprechenden Angabe zu schmücken, sollte wissen, dass es Regeln zu befolgen gilt, die zunächst nichts mit der eigentlichen Qualität des Essens zu tun haben.

Bei fünf Gabeln handelt es sich z.B. um die Luxuskategorie. Um in diese Kategorie zu kommen, bedarf es unter anderem eines getrennten Gäste- und Personaleingangs, einer Garderobe, eines Warteraums, eines Telefonanschlusses, Klimaanlage, warmen Wassers in den Toiletten, nach Geschlechtern getrennte Toiletten, eines Fahrstuhls, wenn es mehr als ein Stockwerk geben sollte, einer Kältekammer bzw. Kühlraums, einer umfangreichen Weinkarte, etc.

Wer sich mit einer Gabel begnügt, muss unter anderem lediglich eine vom Speisesaal getrennte Küche vorweisen, und über rostfreies Besteck verfügen.

Eine ähnliche Einteilung gibt es für Cafés.

Abgesehen von dieser eher verwaltungstechnischen Einordnung, muss der zukünftige Betreiber eines Gastronomiebetriebs über eine spanische Steuernummer verfügen.

Bei Ausländern trägt die Steuernummer den Namen “NIE”. Es handelt sich um die Abkürzung für Número de Identificación de Extranjeros. Also eine Identifikationsnummer für Ausländer.

Vergeben wird die Nummer vom Innenministerium. D.h. Sie können sie regelmäßig bei der Nationalpolizei bzw. bei den Ausländerbehörden beantragen.

Vor der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit muss man sich beim spanischen Finanzamt melden, und darauf hinweisen, dass man einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen wird.

Mit Aufnahme der Tätigkeit wird auch die Anmeldung bei der Sozialversicherung erforderlich. Durch die monatlichen Zahlungen an die sogenannte Seguridad Social, erhält man Zugang zur öffentlichen ärztlichen Versorgung, und zahlt gleichzeitig in die spanische Rentenkasse ein.

Sollte man jemanden einstellen wollen, muss man dies der Sozialversicherung ebenfalls melden. Als Arbeitgeber erhält man daraufhin eine spezielle Arbeitgeberkennung, über welche sichergestellt wird, dass man den Sozialversicherungspflichten nachkommt, welche der Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten hat.

Beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung lässt man sich ein sogenanntes Besucherbuch abzeichnen. Dies kann mittlerweile auch auf elektronischem Wege geschehen. Sollten die Behörden Ihren Gastronomiebetrieb inspizieren, um zu überprüfen ob Sie Ihren Pflichten gegenüber der Sozialversicherung und Ihren Arbeitnehmern nachkommen, können hier Vermerke vorgenommen werden.

Müssen die Räumlichkeiten angepasst, und zu diesem Zwecke Renovierungsmaßnahmen oder gar Baumaßnahmen ergriffen werden, hat man zuvor eine kleine (licencia de obra menor) bzw. große Baugenehmigung (licencia de obra mayor) zu beantragen. Bei größeren Baumaßnahmen kann es erforderlich werden, über ein entsprechendes von einem Architekten erarbeitetes Projekt zu verfügen.

Im Anschluss muss eine Betriebsgenehmigung von der Gemeinde eingeholt werden. Mit dieser sogenannten “licencia de actividad” bescheinigt die Gemeinde, dass der von Ihnen beabsichtigte Betrieb an diesem Ort eingerichtet werden kann. D.h., dass aufgrund der bestehenden baurechtlichen Vorschriften und dem von Ihnen vorgelegten Projekt die Aussage getroffen wird, dass ein derartiges Vorhaben an diesem Ort, genehmigungsfähig ist bzw. genehmigt wird.

Haben Sie die Betriebsgenehmigung müsse Sie nach Umsetzung aller Maßnahmen und Erfüllung der Auflagen noch eine Eröffnungsgenehmigung einholen. Diese sogenannte “licencia de apertura” wird vergeben, sobald die Gemeinde festgestellt hat, dass das von Ihnen geplante Vorhaben genau so umgesetzt wurde, wie es vereinbart oder vorgesehen ist. Das zunächst von Ihnen präsentierte Projekt, welches in einem ersten Schritt die Betriebserlaubnis erhielt, weist tatsächlich die vorgesehenen Eigenschaften vor, weshalb es nunmehr mittels Eröffnungsgenehmigung dem Publium, d.h. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.

Bevor es an die Eröffnung geht, muss jetzt noch eine Mitteilung an die örtlichen Arbeitsaufsichtbehörden ergehen (Consejería de Trabajo y Formación), damit diese Kenntnis von der Inbetriebnahme der Arbeitsplätze haben.

In zahlreichen Gemeinden und in allen Autonomen Gemeinschaften gibt es Verzeichnisse für Gastronomiebetriebe, in welche selbige eingetragen werden müssen, damit eine allgemeine Übersicht und Qualitätskontrolle ermöglicht wird. Der Gastronomiebereich wird dem Freizeit- und Tourismussektor zugeordnet, weshalb ein gesteigertes Interesse besteht, das korrekte Funktionieren in allgemeiner Weise nachprüfen zu können. In diesem Zusammenhang werden die spezifischen Beschwerdeblätter ausgegeben und in vielen Gegenden auch Inspektionsbücher für Kontrollen durch die Tourismusbehörden ausgestellt.

3.) Die Finanzierung

Abgesehen von den eigenen Ersparnissen, können durch geschickte Planung teilweise interessante Subventionen erhalten werden. Dies bezieht sich nicht nur auf Hilfen für Selbständige sondern auf Vergünstigungen durch die Anstellung bestimmter Personen. Es macht Sinn sich auch hier umfassend zu informieren, um den Finanzierungsbedarf so gering wie möglich zu halten.

Kann überblickt werden, auf wieviel Fremdkapital man noch angewiesen ist, kann der Businessplan entsprechend vervollständigt und abgeschlossen werden. Die Suche nach einer Finanzierung durch Banken oder öffentliche Kreditanstalten kann beginnen. Stellen Sie aber sicher, dass Sie beispielsweise folgende Einsparmöglichkeiten bereits berücksichtigt haben:

  • Bis ein gegebenenfalls erforderlicher Umbau abgeschlossen und die Eröffnungsgenehmigung eingeholt wurde, können Monate vergehen. Nicht selten dauert dies ein halbes Jahr. Versuchen Sie mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass Sie bis zum Erhalt aller Genehmigungen keine Miete zahlen müssen.
  • Auch in Spanien können Sie von Ihren zukünftigen Brauereien und Zulieferern kleine Unterstützungen erwarten. Ob Stühle und Tische, Barhocker, Sonnensegel, Zapfanlagen oder Geschirr, viele dieser Gegenstände können Sie günstig oder kostenlos von ihnen erhalten. Schließlich wird Ihr Erfolg auch zu deren Erfolg.
  • Viele Möbelhäuser oder Inneneinrichter sind bereit Ihr Investment zu finanzieren. Statt den Gesamtbetrag aufzubringen, stehen die Chancen nicht schlecht, den Kaufpreis zinslos über 24 Monate hinweg abzuzahlen. Auf diese Weise sparen Sie Finanzierungskosten und können Ihr Eigenkapital über einen längeren Zeitraum verteilt einbringen, behalten also eine gewisse Liquidität und die entsprechende Flexibilität und Freiheit.

Denken Sie aber daran, dass im Nachhinein betrachtet, die meisten Selbständigen zugeben, übertrieben positiv gerechnet zu haben. Deshalb lautet eine häufige Empfehlung, zusätzlich zu den geplanten Kosten eine Reserve in Höhe von 30 % der Gesamtkosten einzurechnen, oder zurückzulegen.

4.) Das Lokal

Es gilt zu überlegen, ob die Räumlichkeiten angemietet oder erworben werden sollen.

In einigen Fällen ist die Lage alles entscheidend, und ein sehr beschränktes Angebot konditioniert Ihre Auswahlmöglichkeiten. Gibt es an der für Sie obligatorischen Strandpromenade nur ein einziges freies Lokal, und steht dies nur zum Verkauf oder kann es lediglich gemietet werden, müssen Sie Ihre Kalkulationen von den Gegebenheiten abhängig machen.

Andernfalls gilt es wie immer, zwischen den Vor- und Nachteilen abzuwägen. Das geeignete Objekt zu mieten, stellt nicht nur eine geringere Investition, und daher ein geringeres Risiko dar. Sollten Sie trotz Erfolgs die Lust an Ihrem Unternehmen verlieren, bedeutet ein geringeres Investment nicht nur ein niedrigeres Risiko sondern eine viel grössere Freiheit. Der Fall liegt genauso wei beim Erwerb eines Eigenheims. Wer sich ein Haus im Grünen kauft, kann nicht so einfach weg, wie derjenige der einen 12-Monats-Mietvertrag unterzeichnet hat.

Auf der anderen Seite kommt es nicht selten vor, dass der zunächst so freundliche Vermieter aufgrund Ihrer Anstrengungen ein Geschäftsmodell für sich entdeckt, dass er gerne ohne Sie fortsetzen würde. Es kommt zur Kündigung unter fadenscheinigen Gründen. Oder das Mietverhältnis wird überraschend nicht fortgesetzt. Oder dem Mieter die Fortsetzung seiner Tätigkeit erschwert, um eine seinerseitige Kündigung zu provozieren. Natürlich sieht auch das spanische Mietrecht Regeln vor, um dies zu verhindern, und es kann zu Schadenersatzpflichten des Vermieters gegenüber seinem Mieter kommen. Besser ist es allerdings bereits vertraglich solcherlei Situationen vorherzusehen, denn die rein gesetzlichen Regelungen sind teilweise unbefriedigend und nicht geeignet den gegebenenfalls eintretenden Schaden des Mieters vollständig aufzufangen.

4.) Das Personal

Sobald das Geschäftskonzept steht, gilt es zu überlegen, welche Personalerfordernisse bestehen. Was kann man als Betreiber selbst übernehmen, wo muss man fremdes Know-How oder Manpower hinzuziehen?

Um sich ein Bild über die Personalkosten machen zu können, empfehlen wir Ihnen die Lektüre des entsprechenden Artikels.

Wie bei jedem anderen Geschäftsmodell gilt also auch hier: Durch geschickte Planung lassen sich die gröbsten Fehler vermeiden. Spanien mag in vielerlei Hinsicht zugänglicher scheinen, Tatsächlich müssen aber auch hier zahlreiche bürokratische Hürden genommen werden. Von denjenigen, welchen sich Hals über Kopf auf ein derartiges Vorhaben in Spanien eingelassen haben, schwärmten im Nachhinein nicht wenige von den ach so freundlichen, kompetenten und unbürokratischen deutschen Beamten. Und sie liegen dabei völlig richtig. Meist sind es nicht die Beamten und Sachbearbeiter sondern die unvorbereiteten, zukünftigen Unternehmer, die den zweiten vor dem ersten Schritt getan haben, und sich auf diese Weise in eine missliche Lage bringen. Das ist in Spanien nicht anders als in Deutschland. Wer anfängt an der Strandpromenade Räumlichkeiten umzubauen, ohne sich vorher über die erforderliche Betriebsgenehmigung zu informieren, riskiert es, eine beträchtliche Summe buchstäblich in den Sand zu setzen.

Abogado & RA Ingmar Hessler

1973 in Frankfurt am Main geboren und aufgewachsen, ist er als deutscher Rechtsanwalt und spanischer Abogado, sowohl in Spanien wie auch in der Bundesrepublik zur Anwaltschaft zugelassen. Er berät und vertritt seine Mandanten aussergerichtlich wie gerichtlich in beiden Ländern. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, sowie Mitglied der Rechtsanwaltskammern Murcia und Madrid. Vor seiner Niederlassung als Anwalt absolvierte er zwei Postgraduiertenstudiengänge. An der Universidad ICAI-ICADE (Madrid) schloss er einen LL.M. und an der Universidad Autónoma de Barcelona einen M.B.A. ab. Nach Bestehen der staatlichen Übersetzerprüfung und Ernennung durch das spanische Aussenministerium ist Herr Hessler ausserdem seit dem Jahre 2004 als vereidigter Übersetzer und Dolmetscher tätig.

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